Vorsatzanfechtung bei Rückgabe von Lastschriften
Die Kenntnis des Gläubigers vom Benachteiligungsvorsatz im Sinne des § 133 InsO kann im Einzelfall angenommen werden, wenn im Abstand von einem Monat zwei Lastschriften wegen fehlender Deckung des Geschäftskontos zurückgegeben wurden. LG Stuttgart, Urteil vom 25.08.2014 – 27 O 152/14 Im Urteilsfall hatte ein Unternehmen im Jahr 2008 einen PKW geleast. Aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten… Weiterlesen »